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Die Beiträge

Beitragssatzung des Hundefreizeit- und Sportvereins Gadebusch e.V.


Die Beitragsordnung basiert auf den § 5 Arten der Mitgliedschaft, § 7 Pflichten der Mitglieder sowie § 8 Beiträge der aktuellen Vereinssatzung vom 24.08.2019.

Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem Tag der Beschlussfassung.
Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.


1.  Die Beiträge werden jeweils für die Vereinsmitgliedschaft eines Jahres fällig
2. Der Jahresbeitrag beinhaltet die zu zahlenden Beiträge für die Mitgliedschaft im Deutschen Verband für Gebrauchshundesportvereine e.V.
3. Der gesamte Jahresbeitrag ist jeweils bis zum 28. Februar auf das Vereinskonto zu überweisen
4. Neue Mitglieder zahlen bei einem Beitritt im laufenden Geschäftsjahr den anteiligen monatlichen Beitrag (x/12)
5. Der Verein erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 30 Euro.
6. Beiträge

    Ordentliches Mitglied     100 Euro Jahresbeitrag
Unter ordentlichen Mitgliedern sind alle Einzelmitglieder zu verstehen, die uneingeschränkt die sich aus der Satzung ergebenden Mitgliederrechte ausüben können.

    Kinder Jugendliche     70 Euro Jahresbeitrag
Bei Kinder und Jugendlichen handelt es sich um Einzelmitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet sowie Schüler/Lehrlinge/Studenten über das 18. Lebensjahr hinaus, die ihre 1. Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben.

    Partner                         50 Euro Jahresbeitrag
Ermäßigte Beitragsform für Familienmitglieder/Ehepartnern/Lebensgefährten eines Ordentlichen Mitglieds.
Voraussetzung für die Partner-Mitgliedschaft ist ein gemeinsamer amtlich gemeldeter Haushalt (Wohnsitz). Pro Haushalt sind mehrere Partner-Mitgliedschaft zur gleichen Zeit möglich.

Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.

7. Kursteilnehmer der Welpen/Junghundgruppe ohne Vereinsmitgliedschaft entrichten eine Gebühr in Höhe von 80 Euro für die Teilnahme an 12 Trainingsstunden. Die Kursgebühr ist nach Anmeldung zu entrichten. Eine Rückerstattung für nicht genutzte Trainingsstunden erfolgt nicht. Hunde der Kursteilnehmer müssen in den üblichen Trainingsbetrieb (Gruppen) integrierbar sein. Ein Anspruch auf ein Einzeltraining ist nicht gegeben. Ein der Satzung entsprechender Impfschutz sowie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung.
Jedem Interessenten wird unentgeltlich eine Übungsstunde zum Kennenlernen des Vereins angeboten.

8.  Ausleihgebühr Festzelt     50 Euro
Der Verein erhebt für die private Nutzung des Festzeltes durch Vereinsmitglieder eine einmalige Verleihgebühr. Eine Vergabe bzw. Weitergabe des Zeltes an Dritte ist nicht zulässig. Entstehende Schäden am Zelt sind auf Kosten des Nutzers zu tragen.



Kostenerstattungen

Soweit Anspruchsberechtigte bei Fahrten für den Verein ihren eigenen PKW benutzen, werden Fahrkosten nach den ermittelten Kilometer mit je 0,30 Euro erstattet.
Erstattet werden nachgewiesene Fahrkosten II. Klasse der Deutschen Bahn.

Anspruchsberechtigte sind:
Vorstandsmitglieder sowie Mitglieder des Ehrenrates bei der Teilnahme an DVG-Landesversammlungen.
Ausbildungswart/Trainer/Traineranwärter bei der Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des DVG.

Übernahme entstehender Kosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen externer Anbieter bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstandes.

Erhobene Kosten des DVG für die Ausstellung einer Leistungsurkunde werden durch den Verein nicht übernommen.




Unsere Kontoverbindung:

HFSV Gadebusch e.V.
Volks- und Raiffeisenbank Wismar e.G.
IBAN: DE19 1406 1308 0002 0992 92
BIC: GENODEF1GUE










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